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Bewässerungsverbot bei Dürre: was im Garten noch erlaubt ist

Bewässerungsverbot bei Dürre: was im Garten noch erlaubt ist - Les Jardins d'un Chatelain

Bei anhaltender Dürre erlassen Landkreise und Kommunen Allgemeinverfügungen, die die Gartenbewässerung einschränken — oft ein Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen oder Grundwasser. Die gute Nachricht: aufgefangenes Regenwasser ist in der Regel ausgenommen. Die Regeln unterscheiden sich von Region zu Region, deshalb immer bei der eigenen Gemeinde nachfragen. Dieser Beitrag ergänzt den Leitfaden Garten und Hitzewelle.

Allgemeine Information: Die genauen Schwellen, Uhrzeiten und Bußgelder legt die Allgemeinverfügung Ihres Landkreises fest und kann vom Folgenden abweichen. Prüfen Sie stets die bei Ihnen gültige Verfügung.

Die Chatelain-Methode unter Beschränkungen

Wir beobachten, ob in unserem Landkreis eine Verfügung gilt; wir diagnostizieren, was erlaubt bleibt; wir korrigieren unsere Gießgewohnheiten; wir beugen dem Mangel mit Regenwasserreserven vor.

Was ein Bewässerungsverbot regelt

Die Verfügungen stufen die Verbote ab. Hier die im Allgemeinen geltenden Nutzungen im Garten — lokal zu bestätigen.

Nutzung Ziergarten / Rasen Gemüsegarten
Entnahme aus Fluss/Bach/Grundwasser Häufig untersagt Häufig untersagt
Gießen aus dem Trinkwassernetz Oft nur außerhalb der Mittagshitze erlaubt Oft mit Zeitfenstern erlaubt
Gießkanne / Eimer Meist erlaubt Meist erlaubt
Regenwasser (Tonne, Zisterne) In der Regel frei In der Regel frei

Der Gemüsegarten wird häufig günstiger behandelt als der Zierrasen, und die Entnahme ist oft an Uhrzeiten gebunden, um Verdunstung in der Mittagshitze zu vermeiden.

Faustregel des Chatelain. Ein Verstoß gegen ein Wasserentnahmeverbot ist nicht harmlos: Je nach Region drohen empfindliche Bußgelder (in einzelnen Bundesländern bis in den fünfstelligen Bereich). Die Diskretion des nächtlichen Gießens entbindet nicht von der Verfügung.

Die Ausnahme, die alles ändert: Regenwasser

Unabhängig vom Ausmaß der Beschränkung kann aufgefangenes Regenwasser (Tonne, Zisterne) in der Regel ohne Einschränkung für Garten und Gemüsebeet genutzt werden — sofern die Verfügung nichts anderes sagt. Das ist das entscheidende Argument, sich auszustatten: siehe Regenwasser im Garten sammeln. Eine gut bemessene Reserve übersteht eine Hitzewelle, ohne vom Netz abzuhängen oder gegen die Regeln zu verstoßen.

Wie man die Regeln vor Ort erfährt

  • Die Website Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde, die die Allgemeinverfügung veröffentlicht.
  • Der örtliche Wasserversorger, der über zeitliche Beschränkungen informiert.
  • Die lokale Presse, die neue Verfügungen nach Region meldet.

Regelkonform bleiben, ohne den Garten zu opfern

Die richtigen Handgriffe dienen dem Recht wie der Sparsamkeit:

  • Regenwasser sammeln und bevorzugt nutzen (von Beschränkungen ausgenommen).
  • Nur in erlaubten Zeitfenstern gießen, früh am Morgen (siehe Gießen bei Hitzewelle).
  • Dick mulchen, um den Wasserbedarf zu halbieren.
  • Ollas einsetzen, die bis zu 75 % Wasser sparen (siehe Ollas aus Terrakotta).
  • Das Wasser aufs Wesentliche konzentrieren: Gemüsebeet und Jungpflanzen statt Rasen, der mit dem Regen wieder ausschlägt.

FAQ

Darf man den Gemüsegarten bei einem Bewässerungsverbot gießen?

Das hängt von der Verfügung ab. Oft ist die Gießkanne erlaubt und der Gemüsegarten wird günstiger behandelt; untersagt ist meist die Entnahme aus Gewässern oder Grundwasser. Prüfen Sie die lokale Verfügung.

Ist Regenwasser von den Beschränkungen betroffen?

In der Regel nein: Aufgefangenes Regenwasser darf ohne Einschränkung zum Gießen genutzt werden, unabhängig vom Ausmaß, sofern die Verfügung nichts anderes sagt. Das ist die beste Lösung.

Welches Bußgeld droht bei Verstoß?

Je nach Bundesland und Region unterschiedlich, teils bis in den fünfstelligen Bereich. Besser die erlaubten Zeitfenster einhalten und Regenwasser nutzen.

Wo sehe ich die Wasserregeln meiner Gemeinde?

Auf der Website Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde, die die Allgemeinverfügung veröffentlicht, sowie beim örtlichen Wasserversorger.

Quellen und weiterführende Hinweise

Verfasst und geprüft von der Redaktion von Les Jardins d’un Chatelain.